Expertenforum - Midijob bei mehreren Arbeitsverhältnissen

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  • 01
    Midijob bei mehreren Arbeitsverhältnissen

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    eine Mitarbeiterin erhält bei uns ein monatliches Bruttoarbeitsentgelt i. H. v. von 850,00 EUR. Ab September d. J. wird sie eine weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen und ein zusätzliches monatliches Entgelt i. H. v. 1.100,00 EUR brutto erhalten. Ist demnach der Verdienst von 850,00 EUR weiterhin als Midijob abzurechnen?


    Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

  • 02
    RE: Midijob bei mehreren Arbeitsverhältnissen

    Guten Tag,
     
    übt der Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungsverhältnisse aus, sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zu addieren, um festzustellen, ob das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt insgesamt innerhalb des Übergangsbereichs liegt (538,01-2.000 Euro).

    Dabei können nur Arbeitsentgelte aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen addiert werden.
    Bei Mehrfachbeschäftigten ist die Beurteilung der Frage, ob die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen des Übergangsbereich angewendet werden, nur von allen Arbeitgebern gemeinsam zu klären. Deshalb ist es erforderlich, dass die für die versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung relevanten Daten allen Arbeitgebern bekannt sind. Der Beschäftigte ist verpflichtet, seinen Arbeitgeber über die Aufnahme einer weiteren Beschäftigung zu informieren.
     
    In Ihrem Sachverhalt sind die Entgelte zu addieren. Bitte beachten Sie, dass auch Einmalzahlungen zu berücksichtigen sind um das regelmäßige Entgelt zu ermitteln.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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