Sehr geehrtes Expertenteam,
eine Mitarbeiterin erhält bei uns ein monatliches Bruttoarbeitsentgelt i. H. v. von 850,00 EUR. Ab September d. J. wird sie eine weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen und ein zusätzliches monatliches Entgelt i. H. v. 1.100,00 EUR brutto erhalten. Ist demnach der Verdienst von 850,00 EUR weiterhin als Midijob abzurechnen?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.