Expertenforum - Midijob

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  • 01
    Midijob

    Hallo,

    ich habe eine Beschäftigte, welche seit 01.01.2024 als Midijob eingestuft ist (Beitragsgruppe 1111). Jetzt im März steht eine Tariferhöhung an. Nach jetziger Hochrechnung kommt sie durch diese Tariferhöhung inkl. Jahressonderzahlung und Leistungsprämie im Jahresdurchschnitt über 2.000 € monatliches SV-Brutto. Stelle ich die Berechnunng nach Midijob ab 03.2024 ein oder rückwirkend ab 01.2024?


    Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.

  • 02
    RE: Midijob

    Hallo Personal1612,
     
    bei der Prüfung der Frage, ob das Arbeitsentgelt im Übergangsbereich liegt, ist vom regelmäßigen beitragspflichtigen Arbeitsentgelt auszugehen. Dabei ist grundsätzlich auf das Arbeitsentgelt abzustellen, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat.

    Ob die maßgebenden Entgeltgrenzen regelmäßig im Monat oder nur gelegentlich unter- oder überschritten werden, ist bei Beginn der Beschäftigung und erneut bei jeder dauerhaften Veränderung in den Verhältnissen (z. B. Erhöhung oder Reduzierung des Arbeitsentgelts) im Wege einer vorausschauenden Betrachtung zu beurteilen. Dabei dürfen Änderungen des Arbeitsentgelts (z. B. eine Entgelterhöhung aus Anlass einer bereits feststehenden Tariferhöhung) erst von dem Zeitpunkt an berücksichtigt werden, von dem an der Anspruch auf das neue Entgelt besteht.
     
    Dementsprechend sind in Ihrem Sachverhalt ab dem Tag des Anspruchs auf die Tariferhöhung (01.03.2024) die Regelungen des Übergangsbereichs nicht mehr anzuwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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