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  • 01
    Meldungen zur Sozialversicherung , rückwirkende Änderung der Beitragsschlüssel

    Guten Morgen,

    Eine Arbeitnehmerin war im Zeitraum 1.8.23 bis 31.7.24 befristet beschäftigt.

    Jetzt wurde Sommer 2025 rückwirkend eine EM Rente ab 2022 bewilligt.

    Jetzt ist der Beitragsschlüssel rückwirkend für den o.g. Zeitraum von BGR 1111 , PGR 101 auf BGR 3101 , PGR 101 zu ändern.

    Kann die Erstattung der zuviel gezahlten Beiträge wie folgt erfolgen.

    Erstattung an die Arbeitnehmerin, Verrechnung mit der Krankenkasse?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.



     

  • 02
    RE: Meldungen zur Sozialversicherung , rückwirkende Änderung der Beitragsschlüssel

     
    Hallo Sachbearbeiter62,
     
    wenn wir davon ausgehen, dass in Ihrem Fall rückwirkend eine Rente wegen „voller Erwerbsminderung“ rückwirkend zugebilligt wurde, ist eine Korrektur des versicherungs- und beitragsrechtlichen Status (Beitragsgruppenänderung) zum Zeitpunkt des Rentenbeginns vorzunehmen.
     
    Hierbei ist bei Rückrechnungen, die länger als 6 Monate zurück liegen, ein Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge erforderlich. Dies ergibt sich aus den „Gemeinsamen Grundsätzen für die Auf- bzw. Verrechnung und Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Beschäftigung“ vom 20.11.2019.
     
    Dem Arbeitgeber können auch die Arbeitnehmerbeitragsanteile ausgezahlt werden, wenn sichergestellt ist, dass der betreffenden Person die zu viel gezahlten Beiträge erstattet werden.
     
    Da die Mitarbeiterin in Ihrem Fall bereits zum 31.07.2024 ausgeschieden ist, wäre nach unserem Verständnis eine Erstattung mit dem oben beschriebenen Antrag vorzunehmen. Daher empfehlen wir Ihnen, die zuständigen Krankenkasse der ehemaligen Mitarbeiterin zu kontaktieren und mit dieser die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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