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  • 01
    Meldungen zur Sozialversicherung bei Mutterschaft einer privat versicherten Werkstudentin

    Für mich stellt sich folgende Frage:

    Arbeitnehmerin ist als Werkstudentin PKV versichert.

    Vom 26.08.2024-08.12.2024 hat der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt.

    Unterbrechungsmeldung 01.01.2024-25.08.2024 wurde übermittelt.

    Ab 09.12.2024 hat die Arbeitnehmerin Erziehungszeit beantragt.

    Welche Meldungen sind nun zu erstellen?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

  • 02
    RE: Meldungen zur Sozialversicherung bei Mutterschaft einer privat versicherten Werkstudentin

    Guten Tag,
     
    Arbeitgeber haben seit 01.01.2024 zur Prüfung und Feststellung der weiteren Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bei einer gesetzlichen Krankenkasse und für die Beitragsberechnung von freiwillig krankenversicherten Arbeitnehmern den Beginn und das Ende einer Elternzeit der zuständigen Krankenkasse zu melden.
    Nicht abzugeben sind Elternzeit-Meldungen für privat krankenversicherte Arbeitnehmer. Für diesen Personenkreis müssen weder der Fortbestand der Versicherungspflicht noch die Beitragseinstufung überprüft werden.

    Für die privat krankenversicherte Mitarbeiterin ist nach der Unterbrechungsmeldung keine weitere Meldung vorgesehen.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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