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  • 01
    Meldungen bei geringfügige Beschäftigung während der Elternzeit

    Mit unserer Arbeitnehmerin wurde Elternzeit vom 09.01.25 bis 01.08.2026 vereinbart und nun soll die Mitarbeiterin allerdings vom 01.10.2025 bis 31.03.2026 in unserem Unternehmen geringfügig während der Elternzeit beschäftigt werden. Folgenden Meldungen würden wir somit absetzen: Abmeldung 31 zum 30.09.2025 bei der Krankenkasse und Anmeldung ab 01.10.2025 bei der Minijobzentrale. Uns stellen sich aber damit folgende Fragen.

    1. Welche Meldung für Elternzeit ist hier jetzt noch zu erstellen bzw. zu ändern, da bereits Elternzeit vom 09.01.25 bis 01.08.2026 durch uns gemeldet wurde?

    2. Wie ist Frau ab 01.10.2025 durch die Abmeldung krankenversichert

    3. 2026 würden wir zum 31.03. 2026 bei der Minijobzentrale dann wieder abmelden und bei der Krankenkasse zum 01.04.2026 wieder anmelden (wegen der Elternzeit bis 01.08.2026) Ist das so korrekt?

    4. Was ist nach Ende der Elternzeit zum 01.08.2026 zu beachten und an die Kasse zu melden?

    Vielen Dank für eine Rückinfo wegen der erforderlichen Meldungen durch Ihr Expertenteam

     

  • 02
    RE: Meldungen bei geringfügige Beschäftigung während der Elternzeit

    Hallo Herr Schneider,

    Arbeitgeber, welche die bisherige versicherungspflichtige Beschäftigung geringfügig entlohnt während der Elternzeit fortführen, haben - wie von Ihnen korrekt beschrieben - Meldungen wegen eines Wechsels der Einzugsstelle vorzunehmen. In einem solchen Fall ist eine Abmeldung mit Abgabegrund "31" bei der Krankenkasse und eine Anmeldung mit Abgabegrund "11" zur Minijob-Zentrale zu übermitteln. Unabhängig von der Ummeldung zur Minijob-Zentrale besteht die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse während der Elternzeit fort.
     
    Ein geringfügig entlohnter Minijob während der Elternzeit beim gleichen Arbeitgeber wirkt sich nicht auf die Elternzeit/Meldungen aus.

    Nach dem Ende der geringfügig entlohnten Beschäftigung ist - wie bereits oben beschrieben - die Abmeldung bei der Minijob-Zentrale und die Anmeldung bei der Krankenkasse vorzunehmen.

    Mit Beendigung der Elternzeit ist diese mit dem Abgabegrund "37“ zu melden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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