Ein Arbeitnehmer ist seit 3/2023 im Krankengeldbezug. Er darf den Dienstwagen weiter nutzen. Ab 1.9.2023 bezieht er eine EU-Rente. Auch dann darf er den Dienstwagen weiternutzen. Die beitragspflichtige Einnahme übersteigt (während des KG-Bezugs und der EU-Rente) nicht den SV-Freibetrag nach § 23 c SGB IV. Zum 31.07.2024 endet das arbeitsrechtliche Beschäftigungsverhältnis. Im Austrittsmonat (Juli 2024) erhält der Arbeitnehmer eine Urlaubsabgeltung in Höhe von 7.500€.
Welche Meldungen sind (nach der 51-er Unterbrechungsmeldung zum 28.2.2023) zu erstellen?