Expertenforum - Meldung zur Sozialversicherung bei Zahlung Übergangsgebührnisse

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  • 01
    Meldung zur Sozialversicherung bei Zahlung Übergangsgebührnisse

    Hallo,


    ein neuer Mitarbeiter war bisher bei der Bundeswehr und hat nun bei uns angefangen zu arbeiten. Er erhält für ein Jahr Übergangsgebührnisse weiter und muss sich nach seiner Aussage freiwillig krankenversichern. Von uns erhält er in dieser Zeit kein Gehalt.


    Ist unsererseits irgendeine Meldung (ggf. nur UV) an die AOK abzusetzen?

  • 02
    RE: Meldung zur Sozialversicherung bei Zahlung Übergangsgebührnisse

    Hallo Harry,
     
    ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung ist dann anzunehmen, wenn  die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird und die Arbeitsleistung durch Zahlung eines angemessen (d.h. grds. ein tarifliches oder ortsübliches)  Arbeitsentgelts  vergütet wird.  
     
    Da  in dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt  diese Voraussetzungen nicht vorliegen,  kommt kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung zustande, sofern es sich nicht um ein Ausbildungsverhältnis ohne Arbeitsentgelt handelt.
    Folglich sind keine Meldungen zu übermitteln.
     
    Zu beachten sind darüber hinaus auch arbeitsrechtliche Regelungen wie z. B. die Einhaltung des Mindestlohns.  
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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