Guten Morgen liebes Experten-Team,
eine Mitarbeiterin von uns ist seit dem 20.10.2024 in Elternzeit und hatte die Elternzeit ursprünglich bis einschließlich 01.07.2026 beantragt. Bis zu Beginn der Elternzeit war sie in Vollzeit und sv-pflichtig beschäftigt.
Der Beginn der Elternzeit wurde damals mit dem Meldegrund 17 an die Krankenkasse übermittelt.
Seit dem 01.09.2025 hat sie eine Teilzeitbeschäftigung (> 556 € / Monat) aufgenommen. Verstehen wir es richtig, dass das Ende der Elternzeit nun zum 31.08.2025 gemeldet werden muss (Meldegrund 37)?
Macht es dabei einen Unterschied, ob die Teilzeitbeschäftigung nur an 2 von 5 Tagen ausgeübt wird?
Vielen Dank im Voraus!