Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Meldung Elternzeit Ende

    Guten Morgen liebes Experten-Team,


    eine Mitarbeiterin von uns ist seit dem 20.10.2024 in Elternzeit und hatte die Elternzeit ursprünglich bis einschließlich 01.07.2026 beantragt. Bis zu Beginn der Elternzeit war sie in Vollzeit und sv-pflichtig beschäftigt.

    Der Beginn der Elternzeit wurde damals mit dem Meldegrund 17 an die Krankenkasse übermittelt.

    Seit dem 01.09.2025 hat sie eine Teilzeitbeschäftigung (> 556 € / Monat) aufgenommen. Verstehen wir es richtig, dass das Ende der Elternzeit nun zum 31.08.2025 gemeldet werden muss (Meldegrund 37)?

    Macht es dabei einen Unterschied, ob die Teilzeitbeschäftigung nur an 2 von 5 Tagen ausgeübt wird?

    Vielen Dank im Voraus!

     

  • 02
    RE: Meldung Elternzeit Ende

    Hallo LohnTeam123,

    Ihrer Auffassung, dass durch Aufnahme der versicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber die Elternzeit zum Vortag (hier: 31.08.2025)  mit dem Meldegrund „37“ zu beenden ist, stimmen wir zu. Die Tatsache, dass die Teilzeitbeschäftigung nur an 2 von 5 Tagen ausgeübt wird, hat hierauf keine Auswirkungen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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