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  • 01
    Meldegrund 52 bei Freiwillig Versicherten Arbeitnehmer

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein freiwillig Versicherter Arbeitnehmer beginnt untermonatig die Elternzeit und beendet diese untermonatig (monatsübergreifend), erreicht aber nicht einen vollen Kalendermonat mit seiner Unterbrechung für die Elternzeit. Es wurde eine Anmeldung mit dem Grund 17 und eine Abmeldung mit dem Grund 37 erstellt, aber keine Meldung 52. Muss die Meldung 52 in so einem Fall erstellt werden, oder erst, wenn ein voller Kalendermonat für die Unterbrechung erreicht wurde? Denn die Meldung mit dem Grund 52 wird systemtechnisch nur ausgelöst, wenn ein voller Kalendermonat durch die Unterbrechung erreicht wurde, erstellt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Erklärung auf eine fachlichen Basis hierzu!

  • 02
    RE: Meldegrund 52 bei Freiwillig Versicherten Arbeitnehmer

    Hallo Nadja,

    bei Unterbrechungen der Beschäftigung (unabhängig vom krankenversicherungsrechtlichen Status) wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit hat der Arbeitgeber eine Unterbrechungsmeldung mit dem Abgabegrund „52“ zu erstatten, sofern die Unterbrechung mehr als einen vollen Kalendermonat umfasst. Demzufolge ist in Fällen, in denen die Unterbrechung keinen vollen Kalendermonat umfasst, auch keine Unterbrechungsmeldung zu übermitteln.
     
    Insofern stimmen wir der Annahme zu, dass nach Ihrer Fallschilderung keine Unterbrechungsmeldung mit dem Abgabegrund „52“ zu übermitteln ist. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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