Sehr geehrte Damen und Herren,
ein freiwillig Versicherter Arbeitnehmer beginnt untermonatig die Elternzeit und beendet diese untermonatig (monatsübergreifend), erreicht aber nicht einen vollen Kalendermonat mit seiner Unterbrechung für die Elternzeit. Es wurde eine Anmeldung mit dem Grund 17 und eine Abmeldung mit dem Grund 37 erstellt, aber keine Meldung 52. Muss die Meldung 52 in so einem Fall erstellt werden, oder erst, wenn ein voller Kalendermonat für die Unterbrechung erreicht wurde? Denn die Meldung mit dem Grund 52 wird systemtechnisch nur ausgelöst, wenn ein voller Kalendermonat durch die Unterbrechung erreicht wurde, erstellt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Erklärung auf eine fachlichen Basis hierzu!