Liebes Expertenteam,
wenn eine teilweise Erwerbsminderungsrente rückwirkend bewilligt wird und bereits der
Krankengeldbezug beendet ist, muss dann nach einem Monat eine DEÜV Meldung Grund 34 abgesetzt werden?
Beispiel:
AU ab 19.10.2023
Entgeltfortzahlung bis 29.11.2023
Krankengeldzahlung: 30.11.2023-17.10.2024
Rente ab: 01.05.2024
Zustellung Rentenbescheid AN: 06.11.2024
Zustellung Rentenbescheid KK: 19.11.2024
Arbeitsverhältnis besteht fort
Muss hier eine Meldung Grund 34 zum 17.11.2024 (wie bei gleichem Sachverhalt einer vollen Erwerbsminderungsrente) erfolgen?
In §7 Abs.3 SGB IV spricht man von einer Monatsfrist, wenn die Beschäftigung fortbesteht, da das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist.