Hallo,
meine Mitarbeiterin ist aktuell als Übergrenzerin auch während der Elternzeit weiterhin freiwillig versichert (9111). Nun hat diese bei einem weiteren Arbeitgeber eine zulässige versicherungspflichtige Beschäftigung während der Elternzeit aufgenommen. Vorher war sie bei diesem Arbeitgeber ebenfalls bereits beschäftigt.
Wie müssen wir sie nun melden? Entgeltzahlungen ruhen bei uns während der Elternzeit.
- Beide Beschäftigungen in 9111?
- Beide Beschäftigungen in 1111?
- Zweite Beschäftigung in 1111 und bei uns eine Abmeldung?