Liebes Expertenteam,
unser Personalfall ist in zwei unterschiedlichen Unternehmen angestellt, die wir beide abrechnen. Wegen überschreiten der BBG ist er Freiwillig in der gesetzlichen KV versichert. Unsere Frage ist, wie muss der
-AG-Zuschuss, und der
-Gesamtbeitrag zur Freiwilligen Krankenversicherung
aufgeteilt werden, bzw. wer hat welchen Beitrag zur Freiwilligen KV zu leisten?
Beispiel:
Abrechnungsmonat September 2024 mit 30 Kalendertagen
Beitragssatz KV inkl. Zusatzbeitrag 15,80%
BBG-KV: 5.175 €
BBG-RV: 7.550 €
SV-Entgelt in Betrieb Albert: 9.000 €
SV-Entgelt in Betrieb Berta: 2.100 €
Wie verhält sich das ganze, wenn er im Monat September 2 Tage Kinderkrankengeld bezogen hat, und für diese beiden Tage in beiden Unternehmen kein Entgelt erhalten hat und somit nur 28 SV-Tage hatte?
Beispiel für gekürztes Entgelt (28 SV-Tage)
Betrieb Albert: 8.400 €
Betrieb Berta: 1.960 €
Besten Dank für ihre Experteneinschätzung und herzliche Grüße
Markus S.