Wir möchten einen Studenten als kurzfristig Beschäftigten anmelden. Er wäre einmal die Woche für ca. 3 Stunden für die nächsten Wochen tätig. Eine weitere kurzfristige Beschäftigung hat in diesem Jahr noch nicht stattgefunden.
Er hat aber bereits eine laufende geringfügige Beschäftigung und eine Beschäftigung als Werkstudent. Ist dann eine kurzfristige Beschäftigung überhaupt noch möglich?