Guten Tag,
wir beschäftigen derzeit einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter, der mit seinem Entgelt bei uns im Übergangsbereich zwischen 520,01 und 1.600 Euro verdient. Er hat eine selbstständige Nebentätigkeit angezeigt.
Frage: Ist das erzielte Einkommen aus der selbstständigen Nebentätigkeit durch uns abzufragen und für die Prüfung ob der Übergangsbereich Anwendung findet, zu berücksichtigen?
Vielen Dank.