Expertenforum - Mehrfachbeschäftigung Midi-Job

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  • 01
    Mehrfachbeschäftigung Midi-Job

    Sehr geehrte Damen u. Herren,

    wir haben eine Arbeitnehmerin, welche als Midi-Jobberin beschäftigt ist.

    Seit Dezember 2024 bekommt sie von einem früheren Arbeitgeber Versorgungsbezüge.

    Daher meine Frage: Muss die AN als Mehrfachbeschäftigte geschlüsselt werden und sind die Bezüge bei der Beitragsberechnung unserer Midi-Jobberin zu berücksichtigen?

     

  • 02
    RE: Mehrfachbeschäftigung Midi-Job

    Hallo Frau Maier,
     
    die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen zum Übergangsbereich finden Anwendung, sofern das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung zwischen 556,01 und  2.000,00 EUR liegt.
     
    Werden mehrere Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt, sind für die Prüfung des Übergangsbereichs die Arbeitsentgelte zusammenzurechnen, die aus dem Grunde nach versicherungspflichtigen Beschäftigungen erzielt werden.
     
    Dagegen bleiben Versorgungsbezüge bei der Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts für die Anwendung des Übergangsbereichs unberücksichtigt.
     
    Eine Mehrfachbeschäftigung im Sinne der Sozialversicherung liegt in einem solchen Fall nicht vor.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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