Sehr geehrte Damen u. Herren,
wir haben eine Arbeitnehmerin, welche als Midi-Jobberin beschäftigt ist.
Seit Dezember 2024 bekommt sie von einem früheren Arbeitgeber Versorgungsbezüge.
Daher meine Frage: Muss die AN als Mehrfachbeschäftigte geschlüsselt werden und sind die Bezüge bei der Beitragsberechnung unserer Midi-Jobberin zu berücksichtigen?