Hallo,
bisher hatten wir mit Mehrfachbeschäftigung noch keine Berührungspunkte.
Ein Mitarbeiter möchte einer zweiten lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bei einem zweiten Arbeitgeber nachgehen.
Meiner Information nach müssen beide Beschäftigungen zusammengerechnet werden, um eine eventuelle Übersteigung der BBG zu prüfen. Dies wird voraussichtlich so sein, zumindest was die KV-BBG betrifft.
Da die Entgelte bei beiden Beschäftigungen schwankend sind, würde dies eine monatliche Neuberechnung bedeuten.
Ist es zulässig, dass wir das Jahr über von einem voraussichtlichem Entgelt der 2. Beschäftigung ausgehen und im Folgejahr die endgültige Berechnung der Krankenkasse abwarten?
Danke vorab & Freundliche Grüße