Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Mitarbeiter ist angestellt und freiwillig gesetzlich krankenversichert.
Es besteht bei uns eine Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung seit 2023.
Folgende Nebentätigkeiten wurden aufgenommen und angezeigt:
- Seit 29.04.2025 Übungsleiter 1 Std./Woche als selbstständige Tätigkeit
- Seit 01.10.2025 Übungsleiter bei Fitness XY 1 Std./Woche als geringfügige Nebentätigkeit
- Seit 13.10.2025 Übungsleiter beim Verein XY 2 Std./Woche als selbstständige Tätigkeit
Müssen wir eine dieser Nebentätigkeiten mit der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bei uns zusammenrechnen und eine Beitragsumverteilung vornehmen?
Vielen Dank.