Hallo,
ich habe eine Frage zur Sozialversicherungsgrenze bei Mehrfachbeschäftigungen. Wir haben eine Mitarbeiterin, die bei einem neuen Arbeitgeber anfängt und dort ca. 75 % ihrer Arbeitszeit tätig ist. Dort liegt sie über der Beitragsbemessungsgrenze. Bei uns lag sie vorher auch über der BBG. Wenn sie bei uns arbeitet mit 27,5% unserer Arbeitszeit liegt sie nicht mehr über der BBG. Kann man die Arbeitsverhältnisse trotzdem zusammenrechnen, dass sie auch bei uns über der BBG liegt oder ist das nicht möglich?
Vielen Dank und viele Grüße
Diana