Guten Tag,
ein Mitarbeiter erhält an einem Monat mehrere Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 Estg (Fitness-Geschenkgutschein i.H.v. 25 € und ein Polo-Shirt i.H.v. 75 €).
Da beide Bezüge über der erlaubten Freigrenze von 50 € liegen, möchte ich wissen, ob man diese Sachbezüge "splitten" kann. D.h., ob die Freigrenzen für den Geschenkgutschein von 25 € gem. § 8 (2) Estg berücksichtigt werden kann und das Polo-Shirt aber pauschal versteuert werden kann?
Oder muss beides pauschal versteuert werden (gesamt 100€)?
Zur Pauschalversteuerung: Wie wird in diesem Fall dieser Bezug pauschalversteuert?
Danke.