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  • 01
    Mehrere Sachbezüge

    Guten Tag,


    ein Mitarbeiter erhält an einem Monat mehrere Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 Estg (Fitness-Geschenkgutschein i.H.v. 25 € und ein Polo-Shirt i.H.v. 75 €).

    Da beide Bezüge über der erlaubten Freigrenze von 50 € liegen, möchte ich wissen, ob man diese Sachbezüge "splitten" kann. D.h., ob die Freigrenzen für den Geschenkgutschein von 25 € gem. § 8 (2) Estg berücksichtigt werden kann und das Polo-Shirt aber pauschal versteuert werden kann?

    Oder muss beides pauschal versteuert werden (gesamt 100€)?


    Zur Pauschalversteuerung: Wie wird in diesem Fall dieser Bezug pauschalversteuert?


    Danke.


     

  • 02
    RE: Mehrere Sachbezüge

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die "Splittung" der Sachbezüge ist sachbezogen (nicht betraglich) möglich. Es kann also in der von Ihnen vermuteten Weise der Geschenkgutschein von EUR 25 als nicht vergütungsrelevanter Sachbezug gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG behandelt werden und das Polo-Shirt in Höhe von EUR 75 pauschalversteuert werden (Einzelheiten sogleich). Nicht möglich wäre demgegenüber die "Splittung" betraglich in EUR 50 (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) und weitere EUR 50 (Pauschalbesteuerung).


    Die Aufteilungsmöglichkeit ergibt sich aus dem BMF-Schreiben vom 19.05.2015 (zuletzt geändert mit BMF-Schreiben vom 28.06.2018) Textziff. 17 Satz 2.


    Für die Pauschalbesteuerung (beider Beträge oder zumindest des Sachbezug "Polo-Shirt") kommt § 37b EStG (Steuersatz 30 %) in Betracht. Als Wertansatz ist der Aufwand einschließlich Umsatzsteuer zu berücksichtigen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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