Expertenforum - Mehrere Minijobs als Altersrentner möglich?

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  • 01
    Mehrere Minijobs als Altersrentner möglich?

    Hallo,

    ist es möglich dass ein Altersrentner mehrere Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern ausübt und dabei über die Grenze von 556 EUR kommt? Wie sieht es hier mit der SV-Pflicht aus?

    Vielen Dank für eine Rückantwort.

  • 02
    RE: Mehrere Minijobs als Altersrentner möglich?

    Guten Tag,
     
    werden Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander ausgeübt ohne dass eine Hauptbeschäftigung vorliegt, sind für die Beurteilung der Frage, ob die 556 Euro-Grenze überschritten wird, die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zusammenzurechnen.
     
    Die Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts hat stets bei Beginn der Beschäftigung und erneut bei jeder Veränderung in den Verhältnissen (z. B. Erhöhung oder Reduzierung des Arbeitsentgelts) im Wege einer vorausschauenden Betrachtung zu erfolgen. Bei der Prüfung der Frage, ob das Arbeitsentgelt 556 Euro übersteigt, ist vom regelmäßigen Arbeitsentgelt auszugehen. Das regelmäßige Arbeitsentgelt ermittelt sich abhängig von der Anzahl der Monate, für die eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt besteht, wobei maximal ein Jahreszeitraum (12 Monate) zugrunde zu legen ist. Dabei darf das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt im Durchschnitt einer Jahresbetrachtung 556 Euro nicht übersteigen.
     
    Ein Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze ist auch für Altersrentner nicht möglich.

    Übersteigen die Arbeitsentgelte die 556 Euro-Grenze wird der beschäftigte Altersvollrentner von beiden Arbeitgebern mit dem Personengruppenschlüssel „119“ und den Beitragsgruppen „3321“ anzumelden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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