Wir haben eine Mitarbeitende, die seit 01.2022 bei uns eine Teilzeittätigkeit ausübt (15 Std./Woche; Verdienst brutto € 1.200,--). Zusätzlich hat sie seit 01.2025 bei einem anderen Arbeitgeber einen Minijob (3 Std./Woche; Verdienst € 235,--).
Sie will jetzt bei uns ab 11.2025 weniger arbeiten und zwar nur noch 6,5 Std./Woche. Der Verdienst wird dann bei € 520,-- liegen.
Eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung besteht dann ab 11.2025 nicht mehr. Unserer Auffassung nach kann die Mitarbeiterin zwar zwei Minijobs gleichzeitig haben, Voraussetzung ist aber, dass der Verdienst insgesamt 556 Euro monatlich nicht übersteigt. Das wird hier nicht der Fall sein und wir gehen daher davon aus, dass beide Jobs versicherungspflichtig werden.
Der andere Arbeitgeber sieht das nicht so. Er geht davon aus, dass nur bei uns (weiterhin) Versicherungspflicht besteht, es bei ihm aber beim Minijob bleibt.
Was ist nun richtig?
Danke für eine Klärung!