Liebes Experten-Team,
wie muss eine Masterandin in der Sozialversicherung erfasst werden, wenn sie nur zur Fertigstellung ihrer Masterarbeit im Unternehmen ist, keine Vergütung dafür erhält und lt. Arbeitsvertrag auch kein Arbeitsverhältnis zustande kommt. Muss sie mit dem PGR 190 und BGR 0000 erfasst werden?
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
Lisa K.