Sehr geehrtes Expertenteam,
folgender Sachverhalt:
Werkstudententätigkeit 20 Stunden wöchentlich und Erstellung der Masterarbeit (ohne Arbeitszeit oder Arbeitsverpflichtung, aber monatliche Vergütung) im selben Unternehmen nebeneinander.
Im Rundschreiben v. November 2016 heißt es: "„Personen, die sich allein zur Erstellung der für den Studienabschluss erforderlichen Diplomarbeit in einen Betrieb begeben* und in dieser Zeit im Rahmen der Diplomarbeit keine für den Betrieb verwertbare Arbeitsleistung erbringen, gehören nicht zu den abhängig Beschäftigten. Gleiches gilt für Personen, die anstelle eines Diplomstudiengangs einen Bachelor- oder Masterstudiengang absolvieren und sich im Rahmen der Erstellung ihrer Abschlussarbeit in einen Betrieb begeben.“
Es werden zwei Verträge geschlossen (und auch tatsächlich so gelebt!); einmal für die Werkstudententätigkeit (RV-Pflicht) und für die Erstellung der Masterarbeit (in dieser Zeit erbringt der Student keine für den Arbeitgeber verwertbare Arbeitsleistung, deshalb kein Beschäftigter im Sinne der Sozialversicherung, sv-frei, nicht meldepflichtig).
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Freundliche Grüße
Personalabteilung (PA)