Expertenforum - Mahlzeitengestellung Eintragung M

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Mahlzeitengestellung Eintragung M

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir kürzen die VMA. Beispiel Dienstreise von Montag bis Mittwoch:

    VMA Montag: 14 Euro st/sv-frei, Dienstag 28 Euro st/sv-frei und Mittwoch 14 Euro frei.

    Mittagessen gab es am Dienstag und Mittwoch - Kürzung der VMA um 11.40 Euro am Dienstag und Mittwoch. Auszahlung VMA über Lohnabrechnung: 33.20 Euro.

    Muss das M in diesem Fall eingetragen werden oder muss es nur eingetragen werden, wenn der Mitarbeiter weniger als 8 Stunden auf DR war und Mittagessen bekommen hat - sprich der amtliche SBW angesetzt wurde?

    Besten Dank.


    noch eine Frage: sollte das M im ersten Beispiel nicht eingetragen werden müssen und wurde doch eingetragen - was passiert - wir hatten bisher einen Fall und hier hat das Finanzamt angerufen und wollte die genaue Anzahl der Tage, an welchen M gestellt wurde.




     

  • 02
    RE: Mahlzeitengestellung Eintragung M

    Hallo Lohnbuchhaltungts,

    wir bitten um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums im Bereich „Sozialversicherung“ zur steuerlichen Bewertung Ihrer Sachverhaltsanfrage keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Mittlerweile können jedoch im Forum auch Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern der Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik „Steuerrecht“ umgeswitcht. Sie erhalten somit aus diesem Bereich eine Stellungnahme zu Ihrer Frage.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Mahlzeitengestellung Eintragung M

    Sehr geehrter Fragesteller,


    der Ausweis "M" in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist (auch) im geschilderten Sachverhalt notwendig, wenn zumindest eine Mahlzeit arbeitgeberseits unentgeltlich oder verbilligt bei beruflicher Auswärtstätigkeit gestellt wurde.


    Wir verstehen die Schilderung dahingehend, dass der Betrag von jeweils EUR 11,40 am Dienstag und Mittwoch den tatsächlichen Kosten der Mahlzeit entsprach. Der Arbeitgeber hätte dann "per Saldo" den Arbeitgebern jeweils die Mahlzeiten unentgeltlich gestellt und zusätzliche Beträge als Verpflegungsmehraufwand ausgezahlt.


    In dieser Konstellation ist der Buchstabe M ausweisen.


    Bei Eintragung des Buchstaben M wird seitens der Finanzbehörde ein Abgleich mit geltend gemachten Reisekosten in den Einkommensteuerklärungen der Arbeitnehmer durchgeführt. Deshalb sind Rückfragen der Finanzbehörden (abhängig von den Angaben der Arbeitnehmer in der Einkommensteuer-Veranlagung) nicht ungewöhnlich.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

    Themenbereich:
Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.