Sehr geehrte Damen und Herren,
wir kürzen die VMA. Beispiel Dienstreise von Montag bis Mittwoch:
VMA Montag: 14 Euro st/sv-frei, Dienstag 28 Euro st/sv-frei und Mittwoch 14 Euro frei.
Mittagessen gab es am Dienstag und Mittwoch - Kürzung der VMA um 11.40 Euro am Dienstag und Mittwoch. Auszahlung VMA über Lohnabrechnung: 33.20 Euro.
Muss das M in diesem Fall eingetragen werden oder muss es nur eingetragen werden, wenn der Mitarbeiter weniger als 8 Stunden auf DR war und Mittagessen bekommen hat - sprich der amtliche SBW angesetzt wurde?
Besten Dank.
noch eine Frage: sollte das M im ersten Beispiel nicht eingetragen werden müssen und wurde doch eingetragen - was passiert - wir hatten bisher einen Fall und hier hat das Finanzamt angerufen und wollte die genaue Anzahl der Tage, an welchen M gestellt wurde.