Expertenforum - Mahlzeitengestellung Eintragung M

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  • 01
    Mahlzeitengestellung Eintragung M

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    AN reist von Montag bis Mittwoch nach München.

    Er bekommt das Mittagessen am Dienstag und Mittwoch vom AG bezahlt.

    In seiner RK-Abrechnung trägt er für Montag 14 Euro VMA ein. Für Dienstag 28 Euro und für Mittwoch 14 Euro (gesamt: 56 Euro). Wir kürzen diesen Betrag um jeweils 11,20 Euro (40% aus 28 Euro) für die Tage bzw. das Mittagessen am Dienstag und Mittwoch. Den Restbetrag von 33.60 Euro bezahlen wir an den Mitarbeiter aus.

    Ist das M hier einzutragen - Gestellung Mittagessen durch Arbeitgeber, aber Kürzung der VMA.


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Mahlzeitengestellung Eintragung M

    Sehr geehrter Fragesteller,


    ja, im geschilderten Fall ist der Buchstabe "M" auszuweisen, da (mindestens) eine Mahlzeit durch den Arbeitgeber anlässlich beruflicher Auswärtstätigkeit kostenlos oder verbilligt gestellt wurde.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

    Themenbereich:
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