Hallo zusammen,
welchem Monat wird die Einmalzahlung sozialversicherungsrechtlich zugeordnet:
Fall:
Mitarbeiterin befindet sich in 2025 in Elternzeit und bekommt im Februar eine Sonderzahlung zBsp. von 1000€.
Durch die bestehende Elternzeit seit Mai 2024 hat die MAin 0 SV Tage in 2025 und die Sonderzahlung wird dem Vorjahr zugeordnet. Da sie bereits im Dezember sich schon in Elternzeit befunden hat, werden mit der Zuordnung für 12/2024 ebenfalls keine Beiträge fällig.
Hätte hier der Zuordnungsmonat der Mai sein müssen, in dem sie sich zum teil noch in Mutterschutz befunden hat, oder ist die Sonderzahlung tatsächlich dem Dezember zuzuordnen?
Vorab danke für die Rückmeldung
N.Biedermann