Sehr geehrte Damen und Herren,
Ein Arbeitnehmer der am 31.07.2024 ausgeschieden ist erhält im Monat Februar eine Einmalzahlung i.H. von 50,00 €.
Der Arbeitnehmer hat kein laufendes Entgelt im Monat Februar da er ja bereits zum 31.07.2024 ausgeschieden ist.
Ist die Einmalzahlung i. H. von 50,00 € dem Monat 07.2024 zuzurechnen?
....und bei der Meldung ist die ursprüngliche Abmeldung zu stornieren und neue Meldung mit 50,00€ erhöht zu erstellen?
Vielen Dank für eine zeitnahe Rückmeldung.