Hallo liebes Experten-Team,
ich habe folgende Frage:
Auf der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 2 bzw. im Lohnkonto müssen ja bei Unterbrechungen von mehr als 5 Tagen der Großbuchstabe „U“ und die Anzahl der Unterbrechungen vermerkt sein.
Wir haben einen Arbeitnehmer, der 3 zusammenhängende Monate (01.08 bis einschließlich 31.10.) im Krankengeldbezug war.
Muss dann auf der Lohnsteuerbescheinigung eine „3“ in der Zeile „Anzahl U“ stehen (da 3 Monate Unterbrechung) oder eine 1 (da ein zusammenhängender Zeitraum und ein einzelner Unterbrechungsgrund)?
Was ist wenn er im Dezember nochmal Krankengeld bezieht? Welche Anzahl an Unterbrechungen muss dann in der Lohnsteuerbescheinigung stehen?
Vielen Dank!