Guten Tag,
eine AN mit polnischer Meldeadresse und einem Wohnsitz in DE übte auf Grundlage eines polnischen Dienstvertrags, indem sich der Auftraggeber verpflichtete, die Lohnsteuer und die Sozialversicherung abzuführen, durchgehend im Homeoffice Tätigkeiten für den polnischen Auftraggeber aus. Der Auftraggeber unterhält keine deutsche Betriebsstätte.
Ist unsere Einschätzung richtig, dass der Auftraggeber im steuerlichen Sinne kein inländischer Arbeitgeber ist, wegen fehlender deutscher Betriebsstätte kein Betriebsstättenfinanzamt haben kann und somit auch keine Pflicht zur Berechnung, Einbehalt und Abführung der Lohnsteuer?