Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der eAU werden Abfragen bei der Krankenkasse erst übermittelt, wenn der individuelle Zeitraum der Attestpflicht überschritten wird. Zum Beispiel, wenn die Mitarbeiter erst ab dem 4. Krankheitstag beim Arzt vorstellig werden müssen. In diesem Fall hat die KK ja aber in den ersten drei Tagen keine Kenntnis vom Krankenstand, da der Mitarbeiter nicht beim Arzt vorstellig werden muss. Ist es aber dennoch weiterhin möglich, für die ersten drei Tage der Erkrankung einen Antrag auf Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen zu stellen? Ein elektronischer Abruf der Krankheitszeiten ist hier ja nicht notwendig/möglich.
Besten Dank vorab und viele Grüße
Sylvia Klein