Ich habe eine Arbeitnehmerin, die 7 Stunden / Woche als Übungsleiter im Verein arbeitet.
Sie braucht zwingend eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung; Das Entgelt liegt monatlich bei 635,00 € und somit über der Minijobgrenze.
Muss ich zwingend die Übungsleiterpauschale berücksichtigen von mtl. derzeit 250,00 €?
Dann wäre es nur ein Minijob.
Sie ist in keinem andere Verein tätig.
Danke
Schöne Grüße