Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Lohnsachbearbeiterin

    Ich habe eine Arbeitnehmerin, die 7 Stunden / Woche als Übungsleiter im Verein arbeitet.

    Sie braucht zwingend eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung; Das Entgelt liegt monatlich bei 635,00 € und somit über der Minijobgrenze.

    Muss ich zwingend die Übungsleiterpauschale berücksichtigen von mtl. derzeit 250,00 €?

    Dann wäre es nur ein Minijob.

    Sie ist in keinem andere Verein tätig.


    Danke

    Schöne Grüße

  • 02
    RE: Lohnsachbearbeiterin

    Guten Tag,
     
    nach unserem Kenntnisstand muss die Übungsleitertätigkeit zwingend im Nebenberuf ausgeübt werden. Eine Hauptbeschäftigung als Übungsleiterin ist nicht vorgesehen.
     
    Sofern die Übungsleiterpauschale steuerlich angesetzt wird, bleibt das steuerfreie Arbeitsentgelt zwingend bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung unberücksichtigt, so dass - wie Sie richtig festgestellt haben - ein Minijob vorliegen würde.
     
    Einen möglichen Verzicht auf die Steuerbegünstigung müssten Sie bitte mit dem zuständigen Finanzamt der Mitarbeiterin verbindlich regeln lassen, da wir im Rahmen dieses sozialversicherungsrechtlichen Forums diese Einschätzung nicht treffen dürfen. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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