Guten Tag,
wir haben einen ähnlichen Fall wie die Frage/Beitrag von Julia0 vom 27.05.22. Hierzu hatten Sie geantwortet:
Im Falle der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sind die Zuschläge für Samstags- und Sonntagsarbeit fortzuzahlen, wenn während der Krankheit auch Samstags- oder Sonntagsarbeit für den Arbeitnehmer angefallen wäre.
Meine Frage hierzu: Ist irgendwo gesetzlich geregelt, wie hoch im Krankheitsfall die Sonntags-Zuschläge sein müssen? Steuerpflichtig ist klar, aber müssen die auch in Höhe von 50% des Stundenlohnes gezahlt werden wie bei geleisteter Arbeit? Oder kann der Arbeitgeber eine Faktorberechnung anwenden (Summe geleisteter Zuschläge der letzten drei Monate geteilt durch die Summe der geleisteten Stunden der letzten drei Monate > der sich errechnende Faktor wird dann mit den zu vergütenden Stunden multipliziert > ergibt den auszuzahlenden steuerpflichtigen Zuschlagsbetrag)?
Zuletzt: Kann der Arbeitgeber wählen, ob er eine Durchschnittsberechnung auf Stunden- oder Tagesbasis durchführt?
Danke im Voraus!