Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Lohnfortzahlung trotz Krankengeldanspruch während Wartezeit

    Eine Mitarbeiterin, die nur 6 Wochen beschäftigt war, erhielt für eine Erkrankung in den ersten 4 Wochen Lohnfortzahlung. Nach Berichtigung der Lohnabrechnung forderten wir den überzahlten Betrag zurück. Da sich die Mitarbeiterin weigert, die Überzahlung zurückzuzahlen, wurde auch noch keine Entgeltbescheinigung der Krankenkasse übermittelt. Wir können ja nicht bescheinigen, dass eine Entgeltkürzung vorgenommen wurde, wenn dieses noch nicht endgültig erfolgt ist. Ist der Arbeitgeber verpflichtet trotzdem der Krankenkasse die Entgeltbescheinigung zu übermitteln?

     

  • 02
    RE: Lohnfortzahlung trotz Krankengeldanspruch während Wartezeit

    Hallo Lohnbearbeiter,

    wir bitten um Verständnis, dass wir zu Ihrer Anfrage im Rahmen unseres „24-Stunden-Service“ noch keine Stellungnahme abgeben konnten. Eine Beantwortung Ihrer Frage erhalten Sie schnellstmöglich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam 
     

  • 03
    RE: Lohnfortzahlung trotz Krankengeldanspruch während Wartezeit

    Hallo Lohnbearbeiter,

    zunächst einmal bedanken wir uns für Ihr Verständnis.

    Bei der Beantwortung Ihrer Frage sind vordergründig arbeitsrechtliche Regelungen betroffen. Deshalb bitten wir um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums dazu keine konkrete Aussage treffen, sondern nur eine allgemeine Stellungnahme abgeben werden.

    Weitergehende Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) oder Fachanwälten für Arbeitsrecht.

    Grundsätzlich gilt:

    Bei neu begründeten Arbeitsverhältnissen kommt die Entgeltfortzahlung erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit) zum Tragen. Ein Arbeitnehmer, der in den ersten vier Wochen nach der Beschäftigungsaufnahme erkrankt, hat also erst ab der fünften Woche Anspruch auf eine sechswöchige Entgeltfortzahlung. Während der Wartezeit ist die finanzielle Absicherung grds. durch den Anspruch auf Krankengeld gewährleistet.

    Sofern Krankengeld durch die betreffende Person beantragt wird, ist Voraussetzung für die Zahlung u.a. die Übermittlung einer Entgeltbescheinigung vom Arbeitgeber an die zuständige Krankenkasse.

    Wurde dagegen während der Arbeitsunfähigkeit das Entgelt weitergezahlt, „ruht“ der Anspruch auf Krankengeld, so dass eine Entgeltbescheinigung nicht zu übermitteln ist.  

    In einem solchen Fall ist es empfehlenswert, die zuständige Krankenkasse darüber zu informieren und mit dieser die weitere Vorgehensweise abzustimmen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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