Eine Mitarbeiterin, die nur 6 Wochen beschäftigt war, erhielt für eine Erkrankung in den ersten 4 Wochen Lohnfortzahlung. Nach Berichtigung der Lohnabrechnung forderten wir den überzahlten Betrag zurück. Da sich die Mitarbeiterin weigert, die Überzahlung zurückzuzahlen, wurde auch noch keine Entgeltbescheinigung der Krankenkasse übermittelt. Wir können ja nicht bescheinigen, dass eine Entgeltkürzung vorgenommen wurde, wenn dieses noch nicht endgültig erfolgt ist. Ist der Arbeitgeber verpflichtet trotzdem der Krankenkasse die Entgeltbescheinigung zu übermitteln?