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  • 01
    Lohnfortzahlung neben Krankengeld

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    wir haben eine Angestellte zum 01.08.2025 eingestellt. Bereits ab dem 04.08.2025 war diese bis zunächst 31.10.2025 erkrankt. Lohnfortzahlung war nach Tarifvertrag der Länder für 6 Wochen (14.09.2025). Nun haben wir von der Krankenkasse eine Rückmeldung erhalten, dass seit Beginn der Erkrankung durch die Krankenkasse bereits Krankengeld gezahlt wird.

    Es stellt sich die Frage, ob durch uns als Arbeitgeber etwas zu unternehmen ist (Einstellung der Lohnfortzahlung) oder ob durch die Krankenkasse das Krankengeld zurückzufordern ist. Andernfalls hätte die Beschäftigte sowohl Entgelt als auch Krankengeld erhalten.


    Vielen Dank im Voraus


    Mit freundlichen Grüßen

    Michelle Spataro

  • 02
    RE: Lohnfortzahlung neben Krankengeld

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Sie sollten die Krankenkassen informieren, dass Sie auf Grundlage des § 22 Abs. 1 TV-L bereits seit dem 4. August 2025 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall geleistet haben, weil die gesetzliche Wartefrist gemäß § 3 Abs. 3 EFZG aufgrund der Sonderregelung in § 22 Abs. 1 TV-L nicht greift. Sollten Sie allerdings über die sechs Wochen hinaus Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall geleistet haben, müssten Sie prüfen, ob Sie diese Beträge zurückfordern können.


    Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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