Ein Mitarbeiter war im Krankengeld bis zum 02.03.2025. Ab dem 03.03.2025 (Krankengeldende) hat der MA Arbeitslosengeld beantragt/erhalten und war gleichzeitig weiter arbeitsunfähig erkrankt bis zum 31.08.2025. Ab dem 01.09.2025 ist der MA gesund und arbeitet wieder. Es wurde nun eine Reha aufgrund der Vorerkrankung bewilligt vom 28.10. - 18.11.2025. Ist der Arbeitgeber verpflichtet, erneut Lohnfortzahlung zu leisten? Wie wird die 6-Monatsfrist hier genau berechnet? Ist der 02.03.2025 oder der 31.08.2025 relevant?
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Lohnfortzahlung nach dem Ende des Krankengeldendes
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RE: Lohnfortzahlung nach dem Ende des Krankengeldendes
Guten Tag,
Ihre Frage nach dem Entgeltfortzahlungsanspruch betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
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Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam -
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RE: Lohnfortzahlung nach dem Ende des Krankengeldendes
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Der 6-Monats-Zeitraum beginnt mit Beendigung des ersten Arbeitsunfähigkeitszeitraums zu laufen, in Ihrem Fall also ab 01.09.2025. Maßgeblich ist insoweit die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit „an sich“, nicht dagegen, ob und ggf. von wem der Arbeitnehmer Leistungen erhält.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte für Arbeitsrecht
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