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  • 01
    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

    Wir haben einen Arbeitnehmer der sich seit dem 16.10.2025 im Krankengeld befindet. Seine AU lief bis zum 30.10.2025 und seine neue AU ist ab dem 03.11.2025 als Erstbescheinigung. Der 31.10.2025 war ein Feiertag und der 01.11. und 02.11.2025 war das Wochenende, wo er nicht arbeiten muss. Wird das Krankengeld durchgängig gezahlt oder müssen wir für die 3 Tage Gehalt zahlen?

  • 02
    RE: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

    Guten Tag,
     
    zur Wahrung des Anspruchs auf Krankengeld muss für eine lückenlose Arbeitsunfähigkeit die Folgebescheinigung spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit erfolgen.
    In dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt wären die Voraussetzungen für einen lückenlosen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit somit grds. erfüllt.
     
    Offen bleibt jedoch die Frage, warum hier vom behandelnden Arzt ab dem 03.11. eine Erstbescheinigung ausgestellt wurde und ob die weitere Arbeitsunfähigkeit daher auf einer neuen/anderen Diagnose beruht.
     
    Wir bitten um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums keine abschließende Bewertung vornehmen können, da uns die notwenigen Arbeitsunfähigkeits-/Diagnosedaten nicht vorliegen.
    Zur Klärung des Einzelfalles, empfehlen Ihnen daher die Kontaktaufnahme zur zuständigen Krankenkasse. 

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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