Guten Tag, unser Azubi hat zum 01.09.25 angefangen. Vorher hatte er einen Minijob bei uns. Jetzt war er vom 11.10-17.10 krank. Gilt hier die 4 Wochen-Frist nach dem Lohnfortzahlungsgesetz? Oder gilt das Lohnfortzahlungsgesetz gar nicht für Azubis, sondern das BBIGesetz? Danke
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Lohnfortzahlung für Azubis
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RE: Lohnfortzahlung für Azubis
Guten Tag,
Ihre Frage bezüglich der Lohnfortzahlung betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
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Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
Mit freundlichen Grüßen -
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RE: Lohnfortzahlung für Azubis
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz ist auch auf Auszubildende anwendbar. Dies folgt aus § 1 Abs. 2 EFZG.
Die vierwöchige Wartefrist gemäß § 3 Abs. 3 EFZG gilt danach. Allerdings ist die Vorbeschäftigungszeit im Rahmen des Teilzeitarbeitsverhältnisses (geringfügige Beschäftigung) anzurechnen, und zwar jedenfalls dann, wenn das Teilzeitarbeitsverhältnis nahtlos vom Ausbildungsverhältnis abgelöst wurde.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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