Hallo Experten-Team,
der BMF bestätigt in einem Schreiben an den DStV folgendes:
...sofern im Vorjahr die IAP/Inflationsausgleichsprämie vom AG gezahlt wurde, sind anschließende Lohnerhöhungen unschädlich, sofern diese auf einer gesonderten Vereinbarung beruhen. Erst recht kann nichts anderes gelten, wenn die anschließende Gehaltserhöhung auf einer neuen Entscheidung des Arbeitgebers beruht. Von daher ist es unerheblich, ob Lohnerhöhungen noch im Zeitraum der IAP oder unmittelbar danach vereinbart werden.
Wie sieht es in der Sozialversicherung aus? Bleiben auch im SV-Recht die anschließenden Lohnerhöhungen mit einer gesonderten Vereinbarung unschädlich?
Vielen Dank
und beste Grüße
P. Roth