Expertenforum - Lohnabrechnungszeitraum wöchentlich?

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  • 01
    Lohnabrechnungszeitraum wöchentlich?

    Hallo und guten Tag,


    heute habe ich eine Frage, zu der ich nirgends vernünftige Infos finden konnte - vielleicht hat hier jemand eine fundierte Antwort für mich.


    Ich habe einen Kunden, der von einem Mutterkonzern aus USA gekauft wurde und in diesem Zuge soll ab April 2025 die Lohnabrechnung und die Lohnauszahlung auf einen wöchentlichen Rhythmus umgestellt werden. In USA soll das so üblich sein.


    Im Gesetz habe ich jetzt in Deutschland nichts entdeckt, was grundsätzlich gegen die Woche als Lohnabrechnungszeitraum spricht, aber ich frage mich, wie das rein praktisch gehen soll?


    Gibt es das tatsächlich? Gibt es Lohnprogramme die das umsetzen? Wie läuft das dann mit der Sozialversicherung? Bei der Lohnsteuer geht das dann über die Tages- Lohnsteuertabelle, aber was mache ich bei der SV?


    Ich bin für jeden Ratschlag dankbar!


    Viele Grüße,

    Vlada

  • 02
    RE: Lohnabrechnungszeitraum wöchentlich?

    Guten Tag,
     
    die Beiträge in der Kranken- oder Rentenversicherung für einen kraft Gesetzes versicherten Beschäftigten sowie der Beitrag aus Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nach dem Recht der Arbeitsförderung werden als Gesamtsozialversicherungsbeitrag gezahlt.
    Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle einen Beitragsnachweis zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge durch Datenübertragung zu übermitteln.
     
    Jeder Arbeitnehmer erhält in der Regel einmal pro Monat nach der Auszahlung seines Gehalts oder Verdienstes eine Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber.
     
    Die amerikanischen Gepflogenheiten sind uns bekannt. Diese sind für die Beitragsnachweisung und -zahlung in Deutschland nicht relevant.
     
    Für die korrekte Darstellung der monatlichen Beitragsnachweise für die Abführung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge empfehlen wir Ihnen, Kontakt zu Ihrem Softwareanbieter aufzunehmen.
     
    Die Fragestellung nach der wöchentlichen Lohnabrechnung betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Lohnabrechnungszeitraum wöchentlich?

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Arbeitsrechtlich gibt es keine zwingende gesetzliche Regelung, wonach die Vergütung nur monatsweise abgerechnet werden darf und damit eine wöchentliche Abrechnung und Vergütungszahlung ausgeschlossen ist.


    In § 108 GewO, der die Rechtsgrundlage für die Abrechnung des Arbeitsentgelts ist, wird lediglich geregelt, dass die Abrechnung selbst den Abrechnungszeitraum angeben muss.


    § 614 BGB, der die Fälligkeit der Arbeitsvergütung regelt, sieht lediglich vor, dass die Vergütung nach Ablauf der Zeitabschnitte zu zahlen ist.


    Das heißt, die „Umstellung“ auf eine wöchentliche Vergütungszahlung ist jedenfalls bei entsprechender Vereinbarung zulässig.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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