Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Lohnabrechnung Famulatur

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ein Mandant von uns hat einen Famulanten für vier Wochen beschäftigt mit Vergütung eines Taschengeldes / einer Aufwandsentschädigung, die sie von der KV erstattet bekommt. Jetzt kam die Frage auf ob und wie wir den Famulanten abrechnen müssen. Muss eine Abrechnung wie bei Praktikanten mit Entgelt erfolgen?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe.


    Mit freundlichen Grüßen

  • 02
    RE: Lohnabrechnung Famulatur

    Sehr geehrter Fragesteller,


    wir haben Ihre Frage an die Fachexperten Sozialversicherung weitergeleitet.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 03
    RE: Lohnabrechnung Famulatur

    Hallo Josephine,

    eine Famulatur ist ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum für Medizin- und Pharmaziestudierende.

    Personen, die während der Dauer ihres Studiums ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum ableisten, sind versicherungsfrei in allen Zweigen der Sozialversicherung. Dabei spielen Dauer, die Höhe des Entgelts und die wöchentliche Arbeitszeit keine Rolle. Bei einem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum handelt es sich somit nicht um ein Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinn.

    Da in Ihrem Fall ein „Arbeitsentgelt“ gezahlt wird, ist eine Meldung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ zu erstellen sowie die Insolvenzgeldumlage und die Umlagen U1 (ggf.) und U2 an eine wählbare gesetzliche Krankenkasse abzuführen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.