Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mandant von uns hat einen Famulanten für vier Wochen beschäftigt mit Vergütung eines Taschengeldes / einer Aufwandsentschädigung, die sie von der KV erstattet bekommt. Jetzt kam die Frage auf ob und wie wir den Famulanten abrechnen müssen. Muss eine Abrechnung wie bei Praktikanten mit Entgelt erfolgen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen