Expertenforum - Lernmittel Auszubildende

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  • 01
    Lernmittel Auszubildende

    Wie ist die Überlassung von Arbeits- und Lernmitteln steuerrechtlich zu bewerten? Konkret geht es darum unseren Auszubildenden Geld für eine Vorschriftensammlung zu geben, die für die gesamte Ausbildung + Prüfungen notwendig ist.


    Besteht die Möglichkeit einer Pauschalversteuerung für den Arbeitgeber, sofern eine Steuerpflicht besteht?

  • 02
    RE: Lernmittel Auszubildende

    Sehr geehrter Fragesteller,


    wenn Auszubildende Arbeits- und Lernmittel selbst erwerben, können Sie die entsprechenden Kosten einkommensteuerlich als Werbungskosten ansetzen. Erstattet der Arbeitgeber entsprechende Beträge, sind diese Zahlungen nicht nach § 3 Nr. 50 EStG einkommensteuerfrei, da keine "Auslagen des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber ersetzt werden". Eine mögliche - steuerfreie - Gestaltung würde aber darin bestehen, dass die Texte arbeitgeberseits (in das Eigentum des Unternehmens) angeschafft und den Auszubildenden für die Dauer der Ausbildung überlassen werden.


    Eine weitere im Ergebnis nicht lohnsteuerbelastete Vorgehensweise wäre bei Kaufpreisen bis maximal EUR 50 brutto die Anschaffung arbeitgeberseits und Überlassung an die Auszubildenden als Sachbezug (§ 8 Abs. 2 Nr. 11 EStG), wenn die entsprechenden Freigrenzen nicht durch andere Leistungen bereits überschritten werden.


    Ansonsten besteht die Möglichkeit zur pauschalen Besteuerung nach § 37b EStG.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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