Sehr geehrtes Expertenteam,
ich habe eine Frage zur Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge für einen freiwillig Versicherten Mitarbeiter.
Folgende Ausgangsbasis:
Der Mitarbeiter verdient monatlich 5.400 €, also unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Jährlich erhält er tarifvertraglich zugesichert 10.000 € an Sonderzahlungen. Er verdient damit 74.800 € jährlich. Da er bereits freiwillig Versichert war und auch weiterhin über der JAEG verdient, bleibt er auch in 2025 mit 9111 geschlüsselt.
Nun zur Frage. Ist der Abzug für die KV in diesem Beispiel von der Beitragsbemessungsgrenze, also von 5.512,50 € zu berechnen oder von seinem Gehalt, den 5.400 € (Sonderzahlungen fallen in dem Monat nicht an)?
Unser Programm berechnet den Abzug von der BMG, den Arbeitgeberanteil jedoch von seinem Gehalt. Ist das richtig?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen