Sehr geehrtes Expertenteam,
wenn nahe Angehörige eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin plötzlich Pflege oder Unterstützung bei der Organisation von Pflegemaßnahmen brauchen, können Beschäftigte sich sofort für bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit freistellen lassen. Das legt das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) fest.
Hier geht es um die Organsisation einer Unterbringung in ein Pflegeheim (wegen Erhöhung Pflegegrad 3 auf4).
Frage 1: Welcher Nachweis ist erforderlich (m.E. reicht hier der Nachweis der Erhöhung des Pflegegrades und die Erklärung des AN, dass die Unterbringung organisiert werden muss)
Frage 2: Führen die Fehltage zur Kürzung der SV-Tage und damit zur Kürzung der BBG?
MfG
Personalabreilung (PA)