Hallo,
ich habe eine Frage zur kurzfristigen Beschäftigung.
Ein Mitarbeiter hatte eine kurzfristige Beschäftigung vom 25.08. - 29.08.2025.
Kann er beim selben AG am 06.10.-10.10.2025 nochmal eine kurzfristige Beschäftigung absolvieren? Die 70-Tage im Kalender 2025 werden bei Zusammenrechnung beider Beschäftigungen nicht überschritten.
Frage: Muss allgemein bei zwei aufeinanderfolgender kurzfristiger Beschäftigungen beim selben Arbeitgeber eine Pause von zwei Monate eingehalten werden? Es gab hier doch mal sv-rechtliche Bedingungen?
Vielen Dank.