Hallo zusammen,
wir haben eine Arbeitnehmerin, die nach ihrem Schulabschluss als kurzfristige Beschäftigte bei uns im Unternehmen arbeiten möchte.
Nach der Beschäftigung wird sie ein freiwilliges Soziales Jahr im Ausland unentgeltlich beginnen.
Nun fragen wir uns wie wir das ganze Sozialversicherungspflichtig betrachten sollen.
Würde sie in Deutschland ein Zivildienst machen würde sie Sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden auch in der kurzfristigen Beschäftigung.
Wie sieht es nun in dem oben geschilderten Sachverhalt aus?
Vielen Dank für die Mithilfe