Hallo liebes Expertenteam,
ein Mitarbeiter von uns war in seinem Praxissemester (01.08.2023-09.01.2024) bei uns als Praktikant beschäftigt.
Im Anschluss daran hat er bei uns seine Abschlussarbeit geschrieben (01.09.2024-31.01.2025) und er würde nach Beendigung der Abschlussarbeit gerne noch ein bis zwei Monate bleiben.
Da er mit Abgabe der Bachelorarbeit Ende Januar exmatrikuliert wird, stellt sich uns die Frage, ob wir ihn für Februar und März noch kurzfristig anstellen können.
Danach wird er ein Masterstudium beginnen.
Vielen Dank vor ab und viele Grüße