Hallo,
eine Studentin ist bei uns mit einer kurzfristigen Beschäftigung mit max. 70 Arbeitstagen innerhalb eines Jahres angestellt.
Kann ich dieser Studentin ein Weihnachtsgeld auszahlen? Wenn ja, wie wird dieses Weihnachtsgeld auf die Beschäftigung angerechnet? Welche SV-Beiträge sind für diesen Betrag zu zahlen? Ist der Betrag in der Abrechnung besonders zu schlüsseln?
Viele Grüße Inge