Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Kurzfristige Beschäftigung - Weihnachtsgeld

    Hallo,


    eine Studentin ist bei uns mit einer kurzfristigen Beschäftigung mit max. 70 Arbeitstagen innerhalb eines Jahres angestellt.

    Kann ich dieser Studentin ein Weihnachtsgeld auszahlen? Wenn ja, wie wird dieses Weihnachtsgeld auf die Beschäftigung angerechnet? Welche SV-Beiträge sind für diesen Betrag zu zahlen? Ist der Betrag in der Abrechnung besonders zu schlüsseln?

    Viele Grüße Inge

  • 02
    RE: Kurzfristige Beschäftigung - Weihnachtsgeld


    Hallo Inge,
     
    da unsere Recherche zu Ihrer Sachverhaltsschilderung - im Rahmen unserer 24-Stunden-Antwortgarantie - noch nicht abgeschlossen werden konnte, bitten wir Sie noch um ein wenig Geduld. Sobald wir ein Ergebnis haben, werden wir eine Stellungnahme abgeben.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Kurzfristige Beschäftigung - Weihnachtsgeld

    Hallo Inge,
     
    zunächst einmal bedanken wir uns für Ihre Geduld.
     
    Ungeachtet der arbeitsrechtlich zu klärenden Frage, ob der beschäftigten Studentin im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung ein Weihnachtsgeld ausgezahlt werden kann, hat eine solche Auszahlung keine Auswirkungen auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung. Demzufolge fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an und es ist auch keine gesonderte sv-rechtliche Schlüsselung vorzunehmen. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 04
    RE: Kurzfristige Beschäftigung - Weihnachtsgeld

    Guten Morgen,


    vielen Dank für die Antwort.

    Nochmals zur Sicherheit, da ich Ihren ersten Satz der Antwort nicht richtig zuordnen kann:

    Das heißt, die Mitarbeiterin kann zusätzlich zu den 70 Arbeitstagen Weihnachtsgeld erhalten, ohne dass der Status der kurzfristigen Beschäftigung verloren geht?

    Viele Grüße

    Inge

  • 05
    RE: Kurzfristige Beschäftigung - Weihnachtsgeld

    Hallo Inge,
     
    eine kurzfristige versicherungsfreie Beschäftigung liegt vor, wenn diese für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart oder im Voraus vertraglich begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird.
     
    Da die Entgelthöhe bei einer kurzfristigen Beschäftigung keine Auswirkungen auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung hat, ist die Auszahlung eines Weihnachtsgeldes hierauf unkritisch.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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