Expertenforum - Kurzfristige Beschäftigung während Krankengeldbezug

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  • 01
    Kurzfristige Beschäftigung während Krankengeldbezug

    Die Bewerberin bezieht seit Sommer 2023 Krankengeld. Sie soll (bei einem anderen Arbeitgeber) für 6 Wochen befristet angestellt werden. Kann sie als kurzfristig Beschäftigte angemeldet werden oder wird die Beschäftigung als berufsmäßig angesehen?

    Vielen Dank

  • 02
    RE: Kurzfristige Beschäftigung während Krankengeldbezug

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor, wenn die Beschäftigung gelegentlich ausgeübt wird und im Laufe eines Kalenderjahres auf eine Dauer von maximal drei Monaten (90 Kalendertage) oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. Eine Beschäftigung ist jedoch nicht kurzfristig, wenn sie berufsmäßig ausgeübt wird und das Entgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 538 Euro) liegt. Eine Beschäftigung wird berufsmäßig ausgeübt, wenn sie für den Beschäftigten nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist.
     
    Eine kurzfristige Beschäftigung ist grundsätzlich neben dem Bezug von Krankengeld möglich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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